Hunde mitbringen

Wenn Sie Ihren Hund zu Zotter mitbringen möchten, stehen Ihnen dazu eine von insgesamt 12 absperrbaren Hundehütten in unserem "Hunzdorf" zur Verfügung.

Da Zotter ein Lebensmittelbetrieb ist, dürfen wir aus gesetzlichen und hygienischen Gründen im Schokoladen-Theater, sowie im Shop, keine Hunde erlauben. Ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde) nach dem Bundesbehindertengesetz.

Bedingungen


Bitte beachten Sie daher folgende Bedingungen für die Unterbringung:
 

  • Für die Verfügbarkeit der Hundehütten kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Reservierung vorab ist nicht möglich.
  • Jeder Hundebesitzer, der seinen Hund im "Hunzdorf" lassen möchte, muss zuvor ein Datenblatt ausfüllen, welches an der Schoko-Laden-Theater Kasse erhältlich ist.
  • Gegen Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Datenblatts und der Hinterlegung von 20 Euro als Kaution, erhalten Sie einen Schlüssel und Wegbeschreibung zum Hunzdorf (ca. 100 Meter vom Eingang ins Schoko-Laden-Theater). Die Nutzung während des Besuchs der Zotter Erlebniswelt ist kostenfrei. Bei Abholung Ihres Hundes bzw. Rückgabe des Schlüssels erhalten Sie den Kautionsbetrag retour.
  • Es stehen insgesamt 12 Hundehütten in drei verschiedenen Größen zur Verfügung. Bitte nennen Sie unseren Mitarbeitern an der Schoko-Laden-Theater Kasse die ungefähre Größe Ihres Hundes, damit diese Ihnen den Schlüssel zu einer passenden Hütte aushändigen können. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Verfügbarkeit der jeweiligen Hundehütte am Tag Ihres Besuchs nicht gewährleisten können.
  • Wassernäpfe sind auf Nachfrage an der Schoko-Laden-Theater Kasse für die Dauer der Verwahrung des Hundes kostenlos zum Verleih erhältlich.
  • Die Hundehütten werden nicht überwacht.
  • Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Die sichere Verwahrung der Hunde in den Hundehütten liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Besuchers. Tierexkremente sind vom Hundehalter zu entsorgen.
  • Allgemeine Beißkorb- und Leinenbestimmungen sind zu beachten.
  • Es besteht keine Obhutspflicht oder Haftung seitens der Zotter Schokolade GmbH.
  • Abholung des Hundes bzw. die Rückgabe des Schlüssels bitte bis spätestens 18:30 Uhr.
  • Beim Besuch des Essbaren Tiergartens können Sie Ihren Hund gerne an der Leine mitnehmen.