Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zotter Schokolade GmbH ("Zotter")

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, welche durch Zotter aufgrund von Bestellungen im Fernabsatz erfolgen, in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung geltenden Fassung. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die als integrierender Bestandteil dieser AGB geltenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, die tagesaktuell der Homepage www.zotter.at zu entnehmen sind.

b) Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit und Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen von Zotter und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Die übrigen Mitarbeiter von Zotter sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

c) Vertragsbedingungen sowie AGB des Kunden wird ausdrücklich zur Gänze widersprochen.

d) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.

2. Vertragsabschluss

a) Angebote von Zotter sind zur Gänze freibleibend. Bestellungen des Kunden sind das Angebot im Rechtssinn, an das der Kunde 10 Tage lang gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch (mündliche bzw telefonische) Auftragsbestätigung von Zotter oder durch Lieferung bzw Leistung zustande. Eine gesonderte Verständigung des Kunden von der Annahme ist nicht erforderlich.

b) Zotter ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen.

c) Eine Online-Bestellung ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder (mit einem Stern versehene Felder) ausgefüllt sind. Vor Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenstellung des Inhalts der Bestellung samt Preisen, die er noch korrigieren oder bestätigen kann. Der Eingang der Bestellung bei Zotter wird durch ein automatisch versandtes Mail bestätigt, das aber noch keine Annahme der Bestellung bedeutet. Nachrichten gehen Zotter nur während der normalen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich) zu. Außerhalb dieser Zeiten auf Zotters Server einlangende Nachrichten gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen.

d) Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Kunde trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei Zotter ankommen. Zotter darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie erhalten werden, vom Kunden gesandt wurden.

e) Rechnungen werden dem Kunden an die im Rahmen der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse elektronisch im PDF-Format zugesendet. Eine Kopie der Rechnung kann nach formloser Mitteilung des Kunden auch postalisch an die gewünschte Rechnungsadresse zugeschickt werden.

3. Preise

Abhängig von den Kunden (Wiederverkäufer oder Konsument) oder einem etwaigen Auslandsbezug verstehen sich die Bruttopreise entsprechend der aktuellen Preislisten inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer, ohne Lieferkosten und ohne jegliche Nebenleistungen, sofern nicht in der jeweils geltenden Preisliste andere Lieferkonditionen angeführt sind. Bei Lieferungen außerhalb Österreichs fallen zusätzlich die jeweils geltenden Aus- und Einfuhrabgaben an.

Für Lieferungen an Endkunden nach Deutschland enthalten die Bruttopreise die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer.
Für Lieferungen in die EU-Länder an Kunden mit gültiger UID-Nummer werden die Nettopreise ohne österreichischer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

4. Lieferung und Lieferzeit

a) Der Versand der Waren durch Zotter erfolgt auf Kosten des Kunden an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Mit Ablieferung der Ware beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten geht auch die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung / Verschlechterung der Waren an den Kunden über (gilt nur für Konsumenten). Die Versendungsart per Post oder privaten Zustelldiensten gilt als genehmigt. Schließt der Kunde hingegen selbst den Beförderungsvertrag ab, so geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware bereits mit Aushändigung der Ware an den Beförderer auf den Kunden über.

b) Gutscheine, die nach den Wünschen des Kunden individuell gestaltet werden, und die der Kunde jederzeit eigenständig ausdrucken kann („print@home-Gutscheine“) werden als Datei per Email an die vom Kunden angegebene Email-Adresse übermittelt. Dies erfolgt zwischen 8 und 18 Uhr jede volle Stunde und einmal täglich um Mitternacht. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Lieferung zu einem bestimmten der vorgenannten Zeitpunkte.

c) Die Angabe von Zotter zu Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Kunden jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Widerrufsrechts/Rücktrittsrechts, wenn Zotter trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt.

d) Die Lieferfrist wird durch vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.

e) Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von Zotter gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Gewährleistung

a) Auftretende Mängel sind von Konsumenten - ohne dass mit einer Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche ab Zustellung der Waren bzw. nach Sichtbarwerden von Mängeln, schriftlich, per Telefax (Faxnummer: 0043(0)3152/5554-3222) oder Email (schokolade@zotter.at) bekannt zu geben.

Bei beschädigten Sendungen ist der Auslieferer (Post, DPD etc.) unverzüglich, spätestens 4 Tage nach Sendungsübernahme, zur Schadensfeststellung anzuhalten; erfolgt dies nicht, muss Zotter eine Schadensregulierung ablehnen. Grundsätzlich gilt, dass die Schadensmeldung durch den Kunden zu erfolgen hat. Schadensmeldungen innerhalb der EU sind abhängig von den jeweiligen nationalen Vorschriften des Lieferortes vom Kunden selbst oder aber auch von Zotter durchzuführen.

b) Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch acht Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung und noch vor Weiterveräußerung oder Benutzung, bei sonstigem Verlust aller ihm (bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängel) zustehender Ansprüche, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, schriftlich, per Telefax (Faxnummer: 0043(0)3152/5554-22) oder Email (schokolade@zotter.at) zu rügen.

c) Gewährleistungsansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung bzw. Leistung. Bei Rechtsmängeln beginnt diese Frist erst ab Erkennbarkeit des Mangels.

d) Der Kunde kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Leistungen unmöglich oder untunlich sind, kann der Kunde - entsprechend den gesetzlichen Regelungen - angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren. Der Kunde ist verpflichtet, Zotter die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Wenn Zotter einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei, wobei Zotter verlangen kann, dass der Kunde die Ware - soweit dies tunlich ist - auf Gefahr und Kosten von Zotter retourniert.

e) Als zugesicherte Eigenschaften der Ware sind nur solche Eigenschaften zu werten, die Zotter ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat. Sortimentsänderungen behält sich Zotter vor, sie stellen keinen Mangel dar.

7. Schokoladen Theater

a) Mit dem Kauf der Online-Eintrittskarte nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er sich zu einem bestimmten Vorstellungstermin im Schokoladen Theater angemeldet hat. Die Karte gilt ausschließlich für den reservierten Termin. Sollte dem Käufer die Teilnahme am festgelegten Termin aus welchen Gründen immer nicht möglich sein, kann kein Ersatz hierfür geleistet werden. Gleiches gilt bei Verlust der Eintrittskarte.

b) Die im Onlineshop käuflich erworbenen Eintrittskarten sind unter Vorlage der Reservierungsnummer spätestens 15 Minuten vor Beginn der Vorführung an der Kasse abzuholen. Im Falle einer nicht zeitgerechten Abholung der Eintrittskarten verliert der Käufer den Anspruch, die reservierte Vorstellung zu besuchen. Es besteht die Möglichkeit – je nach Verfügbarkeit – mit der bereits bezahlten Eintrittskarte eine Vorstellung zu einem anderen Termin zu besuchen; dies nach entsprechender Reservierung des neuen Termins.

c) Kann der Kunde keine Reservierungsnummer vorweisen, kann keine Eintrittskarte ausgegeben werden, da die Überprüfung der Bezahlung der Eintrittskarten an die jeweilige Reservierungsnummer geknüpft ist. Eine Überprüfung lediglich auf Basis des Namens des Kunden ist aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich.

8. Rücksendungen

a) Rücksendungen werden nur entgegengenommen, wenn diese zuvor ausdrücklich mit Zotter vereinbart wurden, es sei denn der Kunde übt sein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht nach Punkt 6. dieser AGB aus. Hierzu hat zuvor eine Reklamation entsprechend Punkt 5. a) oder b) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich, per Fax (Faxnummer: 0043(0)3152/5554-3222) oder E-Mail (online-shop@zotter.at) zu erfolgen. Die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Ware während des Transports trägt der Kunde mit Absendung der Ware, es sei denn er übt sein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht nach Punkt 6. dieser AGB aus. Zotter übernimmt die Kosten des Rücktransportes nur für den Fall eines Gewährleistungsfalls nach Punkt 5. dieser AGB, nicht aber im Falle des Widerrufs/Rücktritts des Kunden nach Punkt 6. dieser AGB.

b) Für Unternehmer gilt zusätzlich zu Punkt 8. a), dass für Manipulationen und Retourenbearbeitung ein Abschlag von 10% auf den Warenpreis als vereinbart gilt.

9. Schadenersatz

a) Zotter übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch Zotter oder Personen, für die Zotter einzustehen hat, verursacht werden. Bei Verträgen mit Konsumenten sind von diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgenommen. Kunden, die Unternehmer im Sinne des UGB sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

b) Die von Zotter zu leistende Haftungssumme wird mit dem 2-fachen der Bestellsumme begrenzt.

10. Zahlungsbedingungen

a) Fälligkeit:
Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Für Wiederverkäufer gilt die Bezahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt abzüglich 1,5% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug als fristgerecht. Erst mit Zahlungseingang bei Zotter gilt die Zahlung als erfolgt; dies gilt nicht für Konsumenten, die die Zahlung mit Banküberweisung vornehmen. Die nachweisliche Erteilung des Überweisungsauftrages gilt für Konsumenten als fristwahrend. Die aktuellen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind tagesaktuell der Homepage www.zotter.at zu entnehmen.

b) Zahlung mit Kreditkarte:
Zur Begleichung der Rechnungen werden die folgenden Kreditkarten akzeptiert: American Express, Diners Club, Mastercard, Visa. Die angegebene Kreditkarte wird sofort nach Absenden der Bestellung belastet. Die Daten der Kreditkarte werden in keiner Form gespeichert.

c) Sonstige Zahlungsmöglichkeiten:
Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind die Zahlung per EPS-Onlinebanking, Klarna SOFORT, und PayPal.

d) Verzug:
Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist Zotter - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, die Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall hat der Kunde die gelieferten Waren unverzüglich auf seine Kosten an Zotter zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt Zotter vorbehalten, wobei Zotter bei eigenem Vertragswiderruf/Vertragsrücktritt berechtigt ist, 20 % des Warenpreises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten.

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Zotter berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

e) Verzugszinsen/Mahnspesen:
Bei verspäteter Zahlung verrechnet Zotter bei Konsumenten Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. vom geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeit der Rechnung. Bei Unternehmern werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet.

Mahnspesen und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe werden ab der 1. Mahnung verrechnet. Wird eine 2. Mahnung erforderlich, erfolgen alle künftigen Lieferungen nur mehr gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Nach erfolgloser 2. Mahnung erfolgt die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, Zotter alle zur zweckentsprechenden Verfolgung der Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind € 5,00 und weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen € 25,00 vom Kunden zu ersetzen. Darüber hinaus sind jeweils die zur zweckensprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Kosten des Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.

Gegenüber Unternehmern wird jedenfalls der gesetzliche Pauschalbetrag von € 40,00 für die Entschädigung etwaiger Betreibungskosten von Zotter eingefordert; eine darüber hinausgehende Entschädigung behält sich Zotter nach den Umständen des Einzelfalles vor.

e) Aufrechnung:
Grundsätzlich gilt das Verbot der Aufrechnung. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Zotter oder mit konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unternehmer im Sinne des UGB können ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich konnexer, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.

f) Unberechtigter Abzug:
Bei unberechtigtem Abzug von Skonti, Versandkosten oder sonstigen Beträgen durch den Kunden wird dieser ausständige Betrag von Zotter auf Kosten des Kunden eingefordert.

g) Konsumenten:
Für Konsumenten gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Liefer- und Zahlungskonditionen entsprechend der "Preisliste für Konsumenten".

h) Wiederverkäufer:
Für Wiederverkäufer gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Liefer- und Zahlungskonditionen entsprechend der „Preisliste für Wiederverkäufer“, die dem Online-Händlerportal tagesaktuell zu entnehmen ist.

i) Individuelle Verpackung / Banderolen:
Als Liefer- und Zahlungskonditionen für Schokoladen mit individuellen Verpackungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen „Preislisten für Schokoladen mit Ihren individuellen Schleifen“, welche tagesaktuell der Homepage www.zotter.at zu entnehmen oder jederzeit durch Anfrage bei Zotter erhältlich sind.

11. Eigentumsvorbehalt

a) Konsumenten:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Gegenstände bzw. Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum von Zotter. Bis dahin sind sie somit nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände bzw. Waren ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung von Zotter zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch die Gefahr des Untergangs, Verlusts und der Verschlechterung. Zotter ist berechtigt, die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Waren zu verlangen und diese abzuholen. Der Kunde verzichtet hierbei auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

b) In Ergänzung zu Punkt 11. a) gilt für Wiederverkäufer:
Der Wiederverkäufer ist befugt die Vorbehaltsware von Zotter iS von 11. a) im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Wiederverkäufer hiermit im Voraus an Zotter ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Wiederverkäufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt.

12. Wiederverkäufer

a) Die Wiederverkaufskonditionen gelten nur unter der Voraussetzung, dass sämtliche von Zotter gelieferten Produkte vom Wiederverkäufer an Endkunden weiterverkauft werden.

b) Die Mindestabnahme hat pro Lieferung einem Gegenwert von zumindest € 180,00 netto und einem Jahresumsatz von € 1.000,00 zu entsprechen. Es kann ausschließlich in den für Wiederverkäufer laut Wiederverkaufspreisliste geltenden Verkaufseinheiten geliefert werden, die dem Online-Händlerportal tagesaktuell zu entnehmen ist.

c) Die Wiederverkaufspreise laut geltender Preisliste werden nur bei Vorlage des Gewerbescheins für Lebensmittelhandel gewährt.

d) Die UID-Nummer muss bereits bei der Auftragserteilung bekanntgegeben werden. Nach Ausstellung der Rechnung einlangende UID-Nummern können nicht mehr berücksichtigt werden.

e) Zotter gestattet seinen Wiederverkäufern die Nutzung der registrierten Zeichen ZOTTER und jeglicher anderer Marken von Zotter ausschließlich zur Bewerbung der bestellten originalen Waren. Diese Gestattung erfolgt in jederzeit widerruflicher Form und endet jedenfalls mit Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Kunde ist weiters nicht berechtigt, die Marke ZOTTER oder jegliche andere Marken von Zotter anzumelden bzw. anmelden zu lassen oder sie in irgendeiner Form abzuändern, etwa dadurch, dass sie mit Zusätzen verwendet wird.

f) Mit der Bestellung anerkennt der Wiederverkäufer, dass sämtliche Rechte Zotter zur Gänze vorbehalten bleiben und jede über den oben angeführten Umfang hinausgehende Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Zotter bedarf. Alle dem Kunden von Zotter überlassenen Bilddaten, Texte und Grafiken unterliegen dem Urheber- und Nutzungsrecht von Zotter. Eine Veränderung der überlassenen Unterlagen, der Verkauf oder die Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet und begründet Ersatzansprüche von Zotter.

g) Insbesondere wird dem Wiederverkäufer durch die Lieferung der bestellten Waren jedenfalls nicht das Recht übertragen, in welcher Form auch immer den Eindruck zu erwecken, es bestehe eine über die Lieferung hinausgehende besondere Geschäftsbeziehung zu Zotter bzw. bei seinem Betrieb handle es sich um eine von Zotter selbst betriebene oder zertifizierte Verkaufsstelle.

h) Datenbereitstellung gemäß LMIV (EU VO Nr. 1169/2011): ZOTTER verpflichtet sich die aktuellen Informationsdaten am Online-Händlerportal bereitzustellen. Die Abholung der aktuellen Daten obliegt der Verantwortung des Wiederverkäufers.

13. Individuelle Verpackung / Banderolen

a) Auf der Homepage www.zotter.at wird den Kunden die Banderole zur Gestaltung individueller Verpackungen derart zur Verfügung gestellt, dass die freigegebenen Felder vom Kunden entsprechend ihrer Wünsche gestaltet werden dürfen.

b) Nach Erstellung seiner Vorlage retourniert der Kunde die Vorlage im druckfähigen pdf-Format an Zotter.

c) Zotter organisiert die Umwandlung der vom Kunden übermittelten Daten durch die Druckerei in ein entsprechendes Format, welches zur Kontrolle und Freigabe an den Kunden übermittelt wird. Erst nach Freigabe durch den Kunden, welche schriftlich, somit also per E-Mail oder Fax geschehen muss, wird die Banderole zum Druck gesandt.

Darüber hinaus bietet Zotter Kunden die Möglichkeit selbst online Schleifen (bis zu 50 Stück) zu gestalten und abzuspeichern. Diese Entwürfe werden dann ungeprüft von Zotter auf speziellem Banderolenpapier aufgedruckt und dem Kunden zugesandt. Der Kunde wickelt die Banderolen sodann selbst um die jeweiligen Produkte. In diesem Fall erfolgt keine Druckfreigabe durch den Kunden.

d) Zotter haftet weder für Rechtschreib-, Farbfehler bzw. weitere Fehler in den vom Kunden eingesetzten Texten und Gestaltungen, noch für deren inhaltliche Richtigkeit. Auch jegliche Haftung für die Richtigkeit der gesetzlichen Auszeichnungsvorschriften wird ausgeschlossen.

e) Der Kunde versichert, dass die zur Verfügung gestellten Dateien bzw. Vorlagen rechtlich zulässig sind, nicht in Rechte Dritte eingreifen und erklärt, Zotter umfassend schad- und klaglos zu halten.

f) Ein Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht für solche nach Kundenspezifikationen angefertigte Waren ist gem § 18 FAGG ausgeschlossen (siehe auch Punkt 5.).

14. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

a) Die Verwendung von Texten, Bildern, Fotos, Layouts sowie sonstiger Darstellungen der Homepage www.zotter.at sowie Teilen davon bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Zotter. Insbesondere Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben das geistige Eigentum von Zotter. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Zotter.

b) Insbesondere wird den Kunden durch die Zurverfügungstellung der Grundbanderole als Dateivorlage oder der Datei für den print@home-Gutschein nicht das Recht übertragen, die darin enthaltenen Elemente in welcher Form auch immer zu verwenden, zu bearbeiten oder weiterzugeben.

c) Sämtliche Rechte bleiben Zotter zur Gänze vorbehalten.

d) Die Vertragspartner von Zotter verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

15. Datenschutz

Es wird auf die separate Datenschutzerklärung von Zotter verwiesen, die unter www.zotter.at abrufbar ist und dem Kunden auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt wird.

16. Sonstiges

a) Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen im Formular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle Zotter daraus entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde ist bei sonstiger Haftung für alle aus der nicht rechtzeitigen Bekanntgabe entstandenen Schäden verpflichtet, Zotter Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.

b) Eine Übertragung der Rechte aus dem mit Zotter abgeschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Zotter.

17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

a) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Zotter und seinen Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

b) Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Riegersburg.

c) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis mit Zotter ergebenden Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.

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